Kündigungsschutzklagen

Ablauf einer Kündigungsschutzklage:

Kanzlei MYK Arbeitsrecht Kündigung erhalten Kündigungsschutzklage Arbeitsrechtlicher Vergleich Abfindungen Klage

Sie haben eine Kündigung erhalten

Die meisten arbeitsrechtlichen Kündigungen sind unwirksam. Um dagegen vorgehen zu können, müssen Sie innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung, Klage beim zuständigen Arbeitsgericht erheben. Andernfalls verfällt Ihre Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen.

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Anwalt beauftragen

Nach einem kostenfreien Erstgespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht unserer Kanzlei, wird bei positiven Erfolgsaussichten und nach Ihrer Beauftragung, die Kanzlei MYK, beim zuständigen Arbeitsgericht Klage für Sie erheben. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die Kanzlei MYK jegliche Kommunikation Ihren Fall betreffend.

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Klage beim Arbeitsgericht

Nach Erhebung der Klage wird diese durch das zuständige Arbeitsgericht überprüft und legt den ersten Gerichtstermin zur Güteverhandlung fest.

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Gütetermin

In der ersten Gerichtsverhandlung vor dem Arbeitsgericht (Gütetermin) wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zwischen beiden Parteien zu finden. Dabei wird meistens eine Abfindungszahlung vereinbart.

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Kammertermin

Wenn im Gütetermin keine Einigung erzielt wurde, wird der Fall in einer Hauptverhandlung (Kammertermin) vor Gericht fortgeführt.

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Urteil

Nach dem Kammertermin spricht das Gericht ein Urteil. Es entscheidet darüber, ob die Kündigung rechtsgültig oder unwirksam ist.

Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess

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Es gibt keinen Grund, nicht gegen eine Kündigung vorzugehen

Viele gekündigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zögern, gegen eine Kündigung vorzugehen. Die Sorge vor den Kosten und die Angst, die berufliche Laufbahn zu gefährden, halten viele davon ab. Es gibt jedoch verschiedene Ansätze, um mögliche Reputationsschäden zu vermeiden.
Was wir für Sie tun:


  • In einem persönlichen Beratungsgespräch prüfen wir, ob ein rechtliches Vorgehen sinnvoll ist. Dabei berücksichtigen wir auch strategische Aspekte im Hinblick auf ein zukünftiges Arbeitsverhältnis.


  • Um eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit zu vermeiden, werden wir versuchen, eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln.


  • Wir verhandeln für Sie eine angemessene Abfindung, setzen Ihre Ansprüche durch und sorgen dafür, dass Ihr Arbeitszeugnis optimal angepasst wird, damit Ihrer weiteren Karriere nichts im Wege steht.


  • Bei einem Vergleich achten wir darauf, dass zukünftige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht erkennen können, dass ein arbeitsrechtlicher Konflikt mit dem vorherigen Arbeitgeber bestand.

Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Die Kosten für eine Kündigungsschutzklage vor Gericht sind in der Regel gut überschaubar und richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Soweit vorhanden, rechnen wir die Kosten mit Ihrer Rechtsschutzversicherung direkt ab.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns an.

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