Das Hinweisgeberschutzgesetz hilft Missstände in Unternehmen anonym anzuzeigen, sodass diese aufgedeckt und abgeschafft werden können. Die Besonderheit hierbei ist, dass die hinweisgebende Person mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen hat, sie wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz besonders geschützt.
Somit schafft das Hinweisgeberschutzgesetz die optimalen Rahmenbedingungen, Missstände aufzudecken und die Unternehmenskultur zu einer Besseren zu machen - auf diese Weise profitieren Arbeitgebende sowie Arbeitnehmende gleichermaßen.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein anonymes Meldesystem im Unternehmen einzubinden, damit Mitarbeitende Hinweise melden können.
Das Hinweisgeberschutzgesetz hilft Missstände in Unternehmen anonym anzuzeigen, sodass diese aufgedeckt und abgeschafft werden können. Die Besonderheit hierbei ist, dass die hinweisgebende Person mit keinerlei Konsequenzen zu rechnen hat, sie wird durch das Hinweisgeberschutzgesetz besonders geschützt.
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Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein anonymes Meldesystem im Unternehmen einzubinden, damit Mitarbeitende Hinweise melden können.
Wir als Kanzlei MYK stehen als Vertrauensanwältinnen und Vertrauensanwälte der Plattform wourage zur Verfügung. Hierbei nehmen wir die Hinweise im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes für wourage entgegen und leiten diese anonymisiert an die entsprechenden Arbeitgeber weiter. Im weiteren Verlauf wickeln die Vertrauensanwältinnen und Vertrauensanwälte die Kommunikation zwischen den Hinweisgebenden und Unternehmen ab, sodass die Anonymität stets gewahrt bleibt. Gemeinsam mit den Unternehmen und wourage füllen wir somit als Partner das neue Hinweisgeberschutzgesetz mit Leben und helfen die Unternehmenskultur zu einer besseren zu machen.
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Telefonisch sind wir für Sie erreichbar von:
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