Sie haben einen Aufhebungsvertrag erhalten?
Das gilt es zu beachten.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bieten häufig einen Aufhebungsvertrag an, anstelle einer Kündigung. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterschreiben diesen in dem Glauben, eine faire Lösung zu erzielen.
Davon raten wir dringend ab!
Aufhebungsverträge bergen zahlreiche Risiken, die Sie sorgfältig prüfen sollten. Diese können insbesondere folgende Punkte umfassen:
- Häufig ist die im Vertragsentwurf angebotene Abfindung deutlich zu niedrig.
Bedenken Sie: Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber ist in den meisten Fällen auf Ihre Zustimmung angewiesen, um eine rechtlich sichere Trennung zu vollziehen.
Deshalb sollten Sie Ihre Einwilligung an eine angemessene Abfindung knüpfen. Fordern Sie jedoch zu viel, besteht die Gefahr, dass die Arbeitgeberseite stattdessen eine Kündigung ausspricht. - In vielen Fällen droht außerdem eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wodurch Sie bis zu 12 Wochen auf die Leistungen der Arbeitsagentur verzichten müssten.
Das bedeutet: Sie verzichten auf eine erhebliche Geldsumme. Wir zeigen Ihnen, ob und wie Sie eine Sperrzeit vermeiden können. - Zudem enthalten nahezu alle Aufhebungsverträge eine Erledigungs- oder Abgeltungsklausel. Diese Klauseln bedeuten, dass Sie auf alle weiteren Ansprüche gegenüber Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber verzichten, sofern diese nicht explizit im Vertrag erwähnt sind.
Unsere Erfahrung zeigt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer so häufig auf Resturlaub oder Überstundenvergütungen verzichten. Wir schützen Sie davor.
Wir prüfen, verhandeln und erstellen regelmäßig Aufhebungsverträge für unsere Mandanten und Mandantinnen. Sehr gerne beraten wir Sie zu dem Vertrag, den Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihnen vorgelegt hat.
Natürlich unterstützen wir Sie auch, wenn Sie selbst einen Aufhebungsvertrag vorschlagen möchten. Dies kann besonders dann von Vorteil sein, wenn Sie das Unternehmen kurzfristig verlassen möchten.
Am schnellsten erreichen Sie uns telefonisch. Vereinbaren Sie gerne einen kurzfristigen Beratungstermin.
Abfindung richtig verhandeln.
Viele Mandantinnen und Mandanten haben mit Ihrer aktuellen Stelle abgeschlossen und möchten gegen eine möglichst hohe Abfindung ausscheiden.
Was jedoch oft unbekannt ist: Ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht automatisch.
Stattdessen muss in den meisten Fällen verhandelt werden, um den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin zur Zahlung zu bewegen. Zwar kommt es vor, dass eine Abfindung freiwillig oder im Rahmen eines Sozialplans angeboten wird, jedoch ist diese oft zu gering. In solchen Fällen lohnt sich eine Verhandlung.
Es ist wichtig, der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu verdeutlichen, wie sehr sie oder er auf Ihre Mitarbeit angewiesen ist. Eine einseitige Kündigung birgt für das Unternehmen immer Risiken. Im Falle einer Kündigungsschutzklage könnten Sie im Extremfall wieder eingestellt und nachbezahlt werden müssen. Eine Abfindung dient daher dazu, Ihre „Zustimmung“ zur Trennung zu erkaufen. Je stärker Ihre Erfolgsaussichten vor Gericht sind, desto höher wird die Abfindungsbereitschaft Ihrer Arbeitgeberin oder Ihres Arbeitgebers ausfallen.
Ein weiterer Punkt ist die Urlaubsabgeltung: Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wissen nicht, dass ihnen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht genommener Erholungsurlaub ausgezahlt werden muss. Je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit setzen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten auch rückwirkend den Anspruch auf nicht gewährten Urlaub der letzten Jahre durch.
Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber klar aufzeigen, warum sie oder er auf Ihre Mitarbeit angewiesen ist. Wir beraten Sie im Hintergrund und prüfen, ob die angebotenen Konditionen fair sind.
Ein wichtiger Hinweis: Denken Sie daran, dass Abfindungen steuerpflichtig sind. Die sogenannte Fünftelregelung kann jedoch Ihre Steuerlast verringern. Sozialabgaben fallen nicht an.
Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt?
Sprechen Sie mit uns, bevor Sie unterschreiben. Wir unterstützen Sie und verbessern Ihre Verhandlungsposition.